Bild einer Ampel, die auf grün steht

Neue „Krankenhaus-Ampel“ bringt mehr Normalität ins Aikido Training

Mit der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 2. September hat der Freistaat die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ eingeführt. Die wohl wichtigste Auswirkung für unser Training:

Wieder mehr als zehn Personen im Dojo erlaubt

Zumindest solange die Ampel auf „grün“ steht. Das ist aktuell der Fall, sodass die „Doodle-Liste“ bei den Erwachsenen bis auf Weiteres nicht mehr notwendig ist. Auch die lange Warteliste für das Kindertraining dürfte sich nun endlich auflösen.

Der jeweilige Status der Krankenhaus-Ampel ist hier abrufbar.

Allerdings ist gegenwärtig noch nicht ganz klar, welche Auswirkungen die Stufe „gelb“ oder gar „rot“ für den Betrieb des CKI bedeuten würden. Dieses Damoklesschwert bleibt uns erhalten…

Weiterhin gelten Maskenpflicht und „3G“

Auch wenn die „normale“ Inzidenz durch die neue Ampel-Regelung in den Hintergrund tritt: Bei einem Wert über 35 greift die 3G-Regel. Bis wir in Neu-Ulm wieder unter diesem Wert liegen, ist es für die Teilnahme am Training also notwendig, eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Schnelltest vorzuweisen (selbstgemachte Tests sind nicht ausreichend).

Schulkinder gelten wegen der in den Schulen regelmäßig durchgeführten Tests als getestet und müssen daher keinen gesonderten Nachweis vorlegen.

Solange die Neu-Ulmer Inzidenz bei über 35 liegt, ist auch das Tragen einer Maske auf dem Parkplatz, im Eingangsbereich und in den Umkleiden verpflichtend – nach wie vor aber nicht im Dojo selbst. Und es muss auch keine FFP2-Maske mehr sein sondern die sog. medizinischen Masken („OP-Masken“) reichen aus.

Alles in allem also erstmal gute Nachrichten für unser Aikido Training in Neu-Ulm. Drücken wir die Daumen, dass es weiter in die richtige Richtung geht!

(Beitragstitelfoto: Davis Sanchez / pexels.com)